Der Sterbefall muss von den Hinterbliebenen/anwesenden Personen oder Beauftragten (z.B. Bestatter) bis zum 3. Werktag persönlich bei dem Standesamt am Sterbeort gemeldet werden. Krankenhäuser, Alten-/und Pflegeheime zeigen den Sterbefall schriftlich an. Die Meldung erledigen wir auf Wunsch für Sie.
Folgende Unterlagen werden i.d.R. benötigt: - Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Sterbefall anzeigt. - Todesbescheinigung des Arztes (Blatt A und B - nicht vertraulicher Teil) sowie
Blatt 1 und 2 - vertraulicher Teil im Umschlag - Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung des Verstorbenen (als Nachweis über den letzten Wohnsitz)
Ledige: Geburtsurkunde Verheiratete/Lebenspartner: Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde Geschiedene: Heiratsurkunde; rechtskräftiges Scheidungsurteil/-beschluss Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein, z.B. Übersetzungen, ausländischer Urkunden.
Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie nicht alle Unterlagen zur Hand haben.
Wir freuen uns, Ihnen bei Fragen
weiter helfen zu können.
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