4. Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt
Der Sterbefall muss von den Hinterbliebenen/anwesenden Personen oder Beauftragten (z.B. Bestatter) bis zum 3. Werktag persönlich bei dem Standesamt am Sterbeort gemeldet werden.
Krankenhäuser, Alten-/und Pflegeheime zeigen den Sterbefall schriftlich an.
Die Meldung erledigen wir auf Wunsch für Sie.
Mehr lesen
5. Sonstige Formalitäten und Tätigkeiten
Es sind weitere Formalitäten zu erledigen, über die wir Sie informieren. Einige der Formalitäten können wir Ihnen abnehmen (Versicherungen informieren, usw.).
Sprechen Sie mit uns - wir begleiten Sie.
6. Trauerfeier und Beisetzung
Die Trauerfeier, Beerdigung und Beisetzung können individuell gestaltet werden. Bei einer Beauftragung besprechen wir mit Ihnen, in welcher Form die Durchführung erfolgen soll - von der Bestattungsart, über Aufbahrung, Trauerdrucksachen, Art und Umfang der Trauerfeier und Trauerrede bis hin zum Trauercafe.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen.
Mehr lesen